Der Gesamtvorstand berät und beschließt die Richtlinien der Verbandsarbeit. Er erlässt Ordnungen und grundsätzliche Weisungen und beschließt über die Besetzung und Zusammenstellung von Ausschüssen und Referaten, soweit dies nicht durch die Satzung geregelt ist. Außerdem obliegt ihm in der Periode zwischen den Mitgliederhauptversammlungen die Wahrnehmung der Aufgaben der Mitgliederhauptversammlung. Er darf keine Satzungsänderungen und Neuwahlen vornehmen.
Den Gesamtvorstand bilden:
▪ die Mitglieder des Präsidiums
▪ der Ehrenpräsident (derzeit nicht besetzt)
▪ der Stellvertreter des Vizepräsidenten Sport
▪ der zweite Stellvertreter des Vizepräsidenten Sport
▪ der Referent für Ausbildung- und Leistungssport
▪ der Referent für Mitgliederbetreuung
▪ der Vorsitzende der BBU
▪ der Vorsitzende der VBFK
▪ die Bezirksvorsitzenden oder deren Vertreter
▪ der Schriftführer (ohne Stimmrecht)