Ehrenrat
Verdiente Funktionäre des Verbandes und seiner Mitglieder können von der Mitgliederhauptversammlung auf Lebenszeit in den Ehrenrat berufen werden, vorausgesetzt sie sind Mitglieder im Verband. Weitere Bestimmungen regelt die Ehrenordnung.
Gerichtsbarkeit des Verbandes
Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, werden Beschwerden und Einsprüche nach der Sportordnung und der Rechts- und Verfahrensordnung des BSKV behandelt.
Die Verbandsrechtsorgane sind:
▪ das Verbandsgericht
▪ das Verbandsschiedsgericht
Das Verbandsschiedsgericht kann nur angerufen werden, wenn der Rechtsfall im Verbandsgericht bereits verhandelt wurde.