Kommissarische Referentin für das Schiedsrichterwesen
Barbara Beck
Balthasar-Neumann-Str. 57
86316 Friedberg
Tel.: 0821/708944
Fax: 0821/743154
Mobil: 0170/2734164
schiedsrichter(at)bskv.de
Kontakte der Schiedsrichterwarte
Adressenliste der Schiedsrichterwarte in Bayern
Aufwandsentschädigung Schiedsrichter
Abrechnungsformulare unter Downloads
Informationen aus dem Ressort Schiedsrichter
Ausbildung BL-Lizenz (A-Lizenz)
Ausbildung Grundlizenz (B-Lizenz)
Verlängerung von Lizenzen
Sonstiges
Anpassung der DKBC-Sportordnung Teil C vom 28. Juli – Link zum DKBC
Für die DKBC-Sportordnung Teil C wurde am 28. Juli 2019 ein Update veröffentlicht. Bitte die Änderungen in folgenden Punkte beachten:
C 2.2.1 Mannschaftsaufstellung und C 2.2.2 Einwechselspieler
Die in der SpO genannten Auswechselkarten sind hier als Muster zu sehen. Die Bundesligaclubs haben diese Karten bei den Ligatagen BL erhalten.
Für die neue Saison wünsche ich Euch allen allseits eine glückliche Hand bei Euren Entscheidungen und freue mich auf eine harmonische Zusammenarbeit.
Mit sportliche Grüßen
Babs Beck, stellv. Referentin für Schiedsrichterwesen
Meldung „Schiedsrichter-Grundabdeckung“ bis 02. Juli
Alle Klubs des BSKV sind zur Meldung der Schiedsrichter für ihre Mannschaften in schiedsrichterpflichtigen Ligen mit der Mannschaftsmeldung zum 02.07. des Jahres laut Beschluss des VSAS des BSKV vom Januar 2015 verpflichtet. Die hier gemeldeten Schiedsrichter müssen nicht zwangsläufig auch diejenigen sein, die dann die Spiele tatsächlich leiten. Es muss nur sichergestellt werden, dass für jede Mannschaft, die in einer schiedsrichterpflichtigen Liga spielt, auch ein Schiedsrichter zur Verfügung steht.
Meldung „namentliche Schiedsrichtermeldung“ bis 20. August
Die Mannschaften (auch Bundesligisten) haben bis zum 20.08. eines Jahres in Sportwinner die mit Schiedsrichter zu besetzenden Heimspiele für die Vorrunde mittels Auswahl aus der Schiedsrichterliste – dem jeweiligen Spiel zugeordnet – auszuwählen. Nach Abschluss der Auswahl ist die Meldung als Datei (Ausgabe durch Sportwinner) an den jeweiligen Schiedsrichterwart (Verbandsligen und höher dem Verbandsschiedsrichterwart, Bezirksoberligen dem zuständigen Bezirksschiedsrichterwart) per E-Mail zu senden. Die Meldungen für die Rückrunde sind bis 01.11. eines Jahres abzugeben. Einer Gesamtmeldung bis zum 20.08. eines Jahres steht nichts entgegen.
Sollte die Meldung nicht via Sportwinner vorgenommen werden, gilt folgende Regelung: Die Mannschaften haben bis zum 20.08. eines Jahres dem jeweiligen Schiedsrichterwart (Verbandsligen und höher dem Verbandsschiedsrichterwart, Bezirksoberligen dem zuständigen Bezirksschiedsrichterwart) auf dem vorgesehenen Meldeformular, die für ihre mit Schiedsrichter zu besetzenden Heimspiele für die Vorrunde, die Namen der Schiedsrichter mit Schiedsrichterausweis-Nr. – dem jeweiligen Spiel zugeordnet – mitzuteilen.