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Hallo !!!!!!!
Ist ja schön das man unter diesen Umständen Kegeln darf.
Ich verstehe aber nicht das man sich nach dem Sport nicht duschen darf.
Seit 2 Wochen duschen die Fussballer und umarmen sich,jetzt sind die Saunen offen
und die Leute dürfen sich duschen ohne umstände.
was dürfen die Kegler ?????????
Ich denke der Vorstand kegelt nicht und daher schwitz er nicht.
Ich warte auf ihre Antwort.
Danke im vorsaus.
Sehr geehrter Sportfreund Hentschel,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider sind Sie damit bei uns nicht an der richtigen Stelle. Sie müssen Ihre Anfrage bzw. Ihre Kritik an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration richten.
Alle Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung, den Umgang mit der Corona-Pandemie betreffend, sind in der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und dem Rahmenhygienekonzept Sport verankert. Diese Vorgaben sind für alle Bürger*innen verbindlich. Die Sportverbände sind zudem gehalten, für ihre Bereiche sportartspezifische Handlungs- und Hygieneempfehlungen zu erstellen.
Gemäß diesen Vorgaben ist das Duschen unter Erstellung eines gesonderten Hygienekonzepts erlaubt. Sie müssen jedoch dieses Konzept von der zuständigen Behörde ihrer Stadt oder Gemeinde genehmigen lassen.
Auf Ihre unsachliche Bemerkung über den Vorstand gehe ich nicht weiter ein. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ein großer Teil der Vorstandskollegen*innen noch aktiv kegelt und dabei sicherlich auch ins Schwitzen kommt. Für uns gelten aber genauso die gleichen Regeln wie für alle anderen Kegler*innen. Vielleicht sollten Sie sich darüber Gedanken machen, bevor Sie sich beim nächsten Mal derart respektlos äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Sportkegler- und Bowlingverband e.V.
Margot Petzel im Namen des Präsidiums
Sehr geehrte Damen und Herren des kann aber ned sein das kein einziger Zuschauer ned rein darf bei Hochzeiten dürfen 100 Leute rein beim kegeln gar keiner einfach lächerlich
Lieber Herr Andre Ritter,
gerne beantworte ich Ihren Kommentar auf unserer Webseite. Der BSKV weist in seiner Handlungsempfehlung auf die Beschlüsse und Regeln des Bayerischen Staatsministeriums hin. In der sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unter § 9 Sport geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Ausübung von Sport zulässig ist. Unter anderem heißt es wörtlich: „Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen“.
Leider können auch wir uns nicht über die staatlichen Regeln hinwegsetzen. Wir hoffen auf weitere Erleichterungen in Sportbetrieb und wünschen Ihnen trotzdem viel Freude bei der Ausübung Ihres Sportes.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Sportkegler- und Bowlingverband e.V.
Margot Petzel im Namen des Präsidiums
Bitte sagt diese Saison unter diesen Corona Umständen ab. So ist das doch kein wirklicher Wettkampf. Wie konntet ihr nur trotz steigender Zahlen die Saison starten? Das ist nicht nachvollziehbar.
Sorry!
Grüße,
Florian Hattel
1. Vorsitzender TSV 1961 Lahm e.V.
Lieber Sportfreund Hattel,
vielen Dank für Deine Nachricht! Der Verbandssportausschuss hat sich in seinen jüngsten Sitzungen intensiv damit befasst, ob und wie eine Saison 2020/2021 gespielt werden kann. Es wurden Ergänzungen zur Sportordnung erlassen, mit denen auf die besonderen Umstände reagiert wurde. Jeder Klub konnte bis zum 13.09.2020 für sich selbst entscheiden, ob er am Spielbetrieb nach Plan A teilnehmen wollte oder nicht. Eine Nichtteilnahme bleibt im Grunde ohne sportrechtliche Konsequenzen. Es wird von Seiten des Verbandes somit niemand zur Teilnahme am Spielbetrieb gezwungen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war aber sicherlich auch, dass selbst heute der Großteil unserer Mitglieder am Spielbetrieb teilnehmen möchte. So wie Sie es nicht verstehen, dass sich der Verbandssportausschuss pro Aufnahme des Spielbetriebs ausgesprochen hat, hätten es Viele nicht verstanden, wenn der BSKV die Spielrunde abgesagt hätte. Die richtigen Entscheidungen in der augenblicklichen Situation zu treffen ist nicht einfach. Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich alle Verantwortlichen viele Gedanken machen und stets bemüht sind, bei allen unterschiedlichen Interessen tragfähige Lösungen zu finden.
Mit sportlichen Grüßen
Bayerischer Sportkegler- und Bowlingverband e.V.
Michael Hofmann
Vizepräsident Sport
Mit Bestürzung musste ich feststellen, dass etablierte Mannschaften in den Ligen nicht mehr vertreten sind bzw. manche Ligen nur mehr 6 MS aufweisen (z.B. Landesliga Mitte Frauen). Haben die MS wegen Corona von sich aus auf die Teilnahme verzichtet oder konnten sie wegen Nichterfüllung von Vorschriften nicht mehr antreten.
Eine allgemeine Unterrichtung / Aufklärung wäre wünschenswert.
Hallo Herr Obendorfer,
die Gründe, weshalb Mannschaften bzw. Klubs ihre Teilnahme am Spielbetrieb abgesagt haben, sind vielschichtig. Sicherlich gehören auch die beiden von Ihnen genannten Aspekte dazu. Genau lässt es sich aber nicht definieren.
Eine Diskussion darüber, wer aus welchen Gründen abgesagt hat, ist daher nicht möglich und wäre aus meiner Sicht auch nicht zielführend. Die Entscheidung zur Teilnahme am Spielbetrieb stand jeder Mannschaft frei und musste auch nicht begründet werden.
Mit sportlichen Grüßen
Bayerischer Sportkegler- und Bowlingverband e.V.
Michael Hofmann
Vizepräsident Sport
Hallo,
ich habe die Vorstellung des neuen Ergebnisportals geprüft doch keine Idee gefunden:
Wie bekommen ich die Ergebnisse der aktuellen Saison?
Bei mir ist Saison 2020/2021 die aktuellste.
Ich bitte um einen Tipp.
Vermutlich stelle nicht nur ich mich falsch an, daher die Frage hier.
Mit sportlichem Gruß
Detlef Orlowski
Hallo Detlef,
bitte in diesem Fall das Jahr 2021 nochmals auswählen, auch wenn es schon ersichtlich ist. Danach sollte die aktuelle Saison zu sehen sein.
Mit sportlichen Grüßen
Michael Hofmann
Vizepräsident Sport
… verzeiht bitte meine Unkenntnis
Der spielbetrieb beginnt, Ich kann nichts finden wo geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen die Spieler antreten dürfen.
Es kann ja wohl kaum sein dass manchmal die 2G Regel gilt manchmal die 3G Regel
Was ist wenn Spieler sich gefährdet fühlen wenn sie gegen einen ungstochenen spielen müssen, oder andere sich weigern gegen frisch gestochene spielen sollen.
Test sind kostenpflichtig, wer bezahlt das ???
Lieber Sportfreund Strass,
welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um aktuell am Indoor-Sport, sprich am Kegeln, teilnehmen zu können, geben die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung vor. Hier ist aktuell die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gültig. In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns dürfte aktuell die 3G-Regelung gelten.
Der BSKV hat in seinen Ergänzungen zur Sportordnung aufgrund der Covid-19 Pandemie, hier insbesondere im Abschnitt 2, klar festgelegt, dass die staatlichen Regelungen für den Spielbetrieb Gültigkeit haben und umzusetzen sind. Dort ist im letzten Absatz auch klar geregelt, dass über die staatlich festgelegten Vorgaben nicht hinausgegangen werden darf. Folglich ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt 2G ausgeschlossen, was bedeutet, dass alle geimpften, genesenen und getesteten Personen mit Nachweis am Spielbetrieb teilnehmen können.
Wie jeder persönlich damit umgeht und welche Konsequenz er für sich daraus zieht, ist jedem seine persönliche Entscheidung. Genauso verhält es sich, wenn sich jemand testen lassen muss. Auch dies ist jedem seine persönliche Entscheidung, ob er dazu bereit ist, denn die Person selbst ist natürlich auch der Kostenträger für seine Tests.
Mit sportlichen Grüßen
Michael Hofmann
Vizepräsident Sport
Ich bin ein aktiver Sportkegler und muß leider mit Erstaunen die Entscheidung, ab den 10.01.2022 wieder den Spielbetrieb aufzunehmen, feststellen. Obwohl ich geimpft bin und auch bald geboostert, kann ich diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Es ist allgemein bekannt, dass uns harte Wochen mit stark steigenden Infektionszahlen bevorstehen. Das Ansteckungsrisiko wird in den nächsten Wochen massiv zunehmen. Auch wenn man geimpft ist, bedeutet dies Quarantäne. Dies kann dazu führen, dass angesetzte Spiele verschoben werden müssen, weil die ein oder andere Mannschaft nicht genug Spieler aufbringen kann. Da hilft auch nicht die Freigabe, dass man überall spielen darf. Es gibt auch kleinere Vereine, die auf kein großes Spielerpotential zugreifen können.
Ich bin deshalb der Meinung den Spielbetrieb für diese Saison abzusagen. Die Gesundheit jedes einzelnen sollte vorrangig betrachtet werden.
Hallo Herr Kirchgatter,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Ihre Kritik an der getroffenen Entscheidung, den Spielbetrieb ab dem 10.01.2022 wieder fortzusetzen, respektiere ich. Ich denke Sie können nachvollziehen, dass uns aktuell sehr viele Meinungen unserer Mitglieder erreichen und dass das Meinungsbild dabei sehr breit gefächert ist. So haben im Gegensatz zu Ihnen auch viele unserer Mitglieder die Entscheidung begrüßt, dass der Spielbetrieb wieder fortgesetzt wird. Dies auch unter dem Wissen, dass uns womöglich nochmals schwierige Wochen in der Pandemie bevorstehen.
Die Verantwortlichen müssen bei Ihren Entscheidungen aktuell abwägen, was vertretbar ist, was unserem Sport dienlich ist und was die Mitglieder für eine Meinung dazu haben. Auf dieser Grundlage beruht auch die zuletzt getroffene Entscheidung, den Spielbetrieb fortzusetzen.
Wir alle können nicht in die Zukunft schauen, was tatsächlich noch auf uns zu kommt. Sicherlich werden auch weiterhin Spielverlegungen notwendig sein, wenn Mannschaften oder gar Klubs aufgrund fehlender Spieler nicht einsatzfähig sind. Allerdings waren die Mitglieder des Gesamtvorstandes und des Verbandssportausschusses bei ihrer jüngster Beratung nach wie vor übereinstimmend der Meinung, dass ein Abbruch der Saison für unsere Klubs und für den Kegelsport an sich den größten Schaden mit sich bringt.
Ich hoffe natürlich und bin auch überzeugt davon, dass wir die Saison gut zu Ende bringen können, wenn wir alle mit der notwendigen Umsicht und dem größtmöglichen Verständnis füreinander handeln.
Ihnen und Ihren Klubkameraden wünsche ich für das Jahr 2022 noch alles erdenklich Gute und bleiben Sie vor allem gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Michael Hofmann
Vizepräsident Sport
Sehr verehrte Vertreter des BSKV,
wir haben intern in unserer Abteilung eine Diskussion, wo wir um Ihre Unterstützung bitten und Sie uns hoffentlich weiterhelfen können. Nach aktuellen Infektionsschutzgesetzt gilt für Gasstätten eine Speerstunde ab 22 Uhr. Leider konnte ich nirgends einen Hinweis auf Sportstätten, sprich Kegelbahnen finden. Unsere Kegelbahn hat einen eigenen Zugang und wir versorgen uns und unsere Gäste selbständig mit Getränken, da die Gaststätte unseres Vereins wegen fehlender Bewirtung auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Fällt dieser Umstand jetzt auch unter Gaststättenbetrieb und wir müßten um 22 Uhr schließen, oder nicht. Da wir leider nur 2 Bahnen besitzen würde eine Schließung ab 22 Uhr bei Sportkämpfen uns vor großen Probleme stellen.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sportkegler Michael
Lieber Sportfreund Kirchgatter,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Die Sperrstunde zwischen 22 Uhr und 5 Uhr besagt, dass gastronomische Angebote in dieser Zeit nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen. Wenn Sie an Ihre Gäste und Ihre Mitglieder Getränke verkaufen, unterbreiten Sie nach meiner Einschätzung ein gastronomisches Angebot, dass zumindest in der Zeit nach 22 Uhr nicht mehr gestattet ist. Ich würde Ihnen empfehlen, sich an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu wenden und Ihre Situation mit dieser zu klären, um eine verbindliche Aussage der zuständigen Behörde zu erhalten. Eventuell stellt das Weglassen des Getränkeverkaufs eine Option dar, solange es die Sperrstundenregelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt oder eine zeitliche Vorverlegung der Spiele, so dass diese bis 22 Uhr beendet sind.
Mit sportlichen Grüßen
Michael Hofmann
Vizepräsident Sport
Hallo zusammen,
wie genau schauen die genauen Coronaregeln jetzt aus? Im Sport ist man ja auf 3G gegangen. Ist diese Regel für das komplette Spiel gültig oder muss der Spieler direkt nachdem er gekegelt hat die Bahnanlage verlassen und dann vor der Tür auf seine Mannschaftskollegen warten? Wäre schön wenn das aufegeklärt werden würde.
Danke
Grüße Kevin
Hallo Kevin,
eine gute Übersicht, wie die Corona-Bestimmungen für den Sport gerade aussehen, bieten die Handlungsempfehlungen des BLSV. Diese sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/02/Handlungsempfehlungen.pdf
Aktuell ist zwischen Sporttreibenden und Zuschauern zu unterscheiden. Für Sporttreibende gilt die 3G-Regelung und dies auch für den gesamten Wettkampf über, d.h. es muss auch niemand nach seinem eigenen Spiel die Sportstätte verlassen. Zuschauer sind unter 2G-Bedingungen zugelassen.
Beachtet werden muss, dass für Sportstätten, die in Teilen einer Gaststätte ausgeübt werden, die Zugangsvoraussetzungen der Gastronomie gelten. Siehe hierzu die Seite 5 der Handlungsempfehlungen.
Im Zweifelsfall sollte über die zuständige Kreisverwaltungsbehörde abgeklärt werden bzw. bei Auswärtsspielen bei der jeweiligen Heimmannschaft erfragt werden, wie die Voraussetzungen vor Ort sind.
Viele Grüße
Michael
Das neue Spielrecht hinsichtlich der beschränkten Schubzahl pro Spieltag / Spielwoche halte ich nicht für förderlich. Hat z.B. die 3. MS am Mittwoch und die 2.MS (alle auf Kreisebene) ihren Spieltag, so darf kein Spieler, der am Mittwoch gespielt hat, der 2. MS am Samstag aushelfen.
Der Verweis auf die Sportordnung des DKBC ist nicht bindend, weil die DKBC-Sportordnung den Ländern eine andere Vorgehensweise einräumt. Warum hat man sich mit der Schubzahl derartig eingeschränkt? M.E. werden sich dadurch auch die Anzahl der spielenden MS vermindern bzw. warum wurde diese Neuerung nicht vor der Meldung der MS bekannt gegeben.
Hallo Herr Obendorfer,
ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Anfrage nicht einem Irrtum bzw. einem Missverständnis unterliegt. Der Verbandssportausschuss hat mit der Änderung der Sportordnung im Punkt 3.3.4 zum Sportjahr 2022/2023 die Anzahl der möglichen Spiele pro Spielwoche (Montag bis Sonntag) doch nicht eingeschränkt, sondern sogar ausgeweitet. Bisher waren lediglich 2 Spiele pro Spielwoche möglich. Diese Beschränkung ist entfallen. Ab diesem Sportjahr sind auch 3 oder 4 oder noch mehr Einsätze pro Spielwoche möglich. Daher kann ich anhand Ihres Fallbeispiels gerade nicht erkennen, weshalb kein Spieler, der bereits unter der Woche gespielt hat, am Samstag in der 2. Mannschaft nicht spielen dürfte.
Der Hinweis auf die DKBC-SpO B 2.2.8 “Wurfzahlen” erfolgte lediglich, um auf die einzige Einschränkung hinzuweisen und zwar, dass an einem Kalendertag lediglich 240 Wurf von einer Sportler absolviert werden dürfen.
Mit Ihrer Aussage, dass der Verweis auf die DKBC-SpO nicht bindend sei, liegen Sie falsch. Es ist zwar richtig, dass den Ländern abweichende bzw. ergänzende Regelungen zum Teil B der DKBC-SpO eingeräumt werden, d.h. aber nicht, dass die DKBC-SpO für die Länder keine Gültigkeit hat. Sofern die Länder keine eigenen Bestimmungen getroffen haben, ist die DKBC-SpO auch für die Länder maßgebend. Da der BSKV keine eigenen Regelungen zum Punkt “Wurfzahlen” getroffen hat, gilt hier entsprechend die DKBC-SpO.
Ich hoffe ich konnte mit meiner Antwort zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen. Sollte ich Ihre Anfrage falsch verstanden haben, wenden Sie sich am besten direkt unter meinen bekannten Kontaktdaten an mich, dann können wir die Thematik gerne weiter besprechen.
Mit sportlichen Grüßen
Michael Hofmann
Vizepräsident Sport
Sehr geehrtes BSKV-Team
Ich würde es gut heißen mal drüber nachzudenken ob man vom bskv oder auch dkbc eine eigene Unterseite auf der Homepage veröffentlicht, auf welcher alle Wechsel der aktuellen Saison einsehbar sind .
Nach dem Meldeschluss 30.6 sollte das denke ich möglich sein.
Somit bekommt man auch in unteren Klassen oder Ligen mit was sich wechseltechnisch getan hat